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Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Solare Dienstleistungen GbR
 

 Stand April 2015
 
 
§ 1 Einbeziehung von AGB 

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Erbringung von Dienstleistungen nach Maßgabe des zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages.
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringen. 

 

§ 2 Rechte und Pflichten des Auftragnehmers

  1. Die Ausarbeitungen der Solare Dienstleistungen GbR entsprechen dem Stand der Wissenschaft und Technik.
  2. Sachverständigendienstleistungen werden unabhängig, unparteiisch, gewissenhaft, weisungsfrei erbracht. Sie werden persönlich erbracht, soweit sich aus diesen AGB oder dem zugrunde liegenden Vertrag nicht etwas anderes ergibt.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für Spezialbereiche (im eigenen Namen, für Rechnung des Auftraggebers) Sachverständige, Sonderfachleute, Prüfanstalten u.ä. (Dritte) einzuschalten. Dies gilt auch zur Einholung von Rechtsrat über einen Rechtsanwalt. Die Pflicht zur persönlichen Erbringung der Vertragsleistung steht dem nicht entgegen. Der Auftragnehmer wird sich über Auswahl und Mehrkosten vor Beauftragung eines Dritten mit dem Auftraggeber abstimmen.
  4. Für den Fall, dass die zur Erfüllung des Leistungsanspruchs erforderlichen Sachverständigentätigkeiten deren ursprünglich vereinbartes Ausmaß übersteigen, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hiervon zu unterrichten. Zusätzliche Leistungen des Auftragnehmers müssen gesondert und schriftlich vereinbart werden.

§ 3 Rechte und Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Mitarbeiter und Hilfskräfte für die Auftragserledigung eingesetzt werden können. Die Pflicht zur persönlichen Erbringung der Leistung steht dem nicht entgegen.
  2. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages erforderlichen Auskünfte und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für den Auftragnehmer alle erforderlichen Auskünfte einzuholen und ihm alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung notwendig sind. Der Auftraggeber kann den Auftragnehmer hierzu auch schriftlich ermächtigen.
  4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer von allen Vorgängen und Umständen zu informieren, die erkennbar für den Zweck und den Inhalt der Leistung von Bedeutung sein können.
  5. Der Auftraggeber darf dem Auftragnehmer keine Weisungen erteilen, die einen Verstoß gegen gesetzliche Regelungen zur Folge hätten.


§ 4 Verschwiegenheitspflichten

  1. Der Auftragnehmer ist im Rahmen seiner gutachterlichen Tätigkeit dazu verpflichtet, die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten und Geschäfts- sowie Betriebsgeheimnisse nicht an Dritte weiterzugeben. Auch über nicht offenkundige Tatsachen hat er Verschwiegenheit zu wahren. Ausgenommen hiervon sind Tatsachen, die nach § 2 Absatz 3 eingeschalteten Hilfspersonen im Rahmen ihrer Tätigkeit offenbart werden müssen. Der Auftragsnehmer verpflichtet sich, diese Personen auf ihre eigeneVerschwiegenheitspflicht zu verpflichten. 
  2. Der Auftragnehmer ist zur Offenbarung der ihm anvertrauten personenbezogenen Daten und Geheimnisse dann befugt, wenn dies Aufgrund gesetzlicher Vorschriften geschieht oder der Auftraggeber ihn ausdrücklich von seiner Schweigepflicht entbunden hat.
  3. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftragnehmers, die ihm anvertraut werden oder über die er Kenntnis erhält, nicht an Dritte weiterzugeben. Auch über nicht offenkundige Tatsachen hat er Verschwiegenheit zu wahren.


§ 5 Frist zur Erstattung der Leistung

  1. Der Auftragnehmer und der Auftraggeber vereinbaren individuell eine Frist, binnen derer die Leistung zu erfolgen hat. 
  2. Treten Verzögerungen bei der Erbringung der Dienstleistung ein, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber über Umstände und Dauer zu unterrichten, soweit dies möglich ist. Nach angemessener Fristsetzung kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die fristgerechte Leistung für den Auftraggeber wesentlich ist. Es gelten die Rücktrittsfolgen der §§ 346 ff. BGB.


§ 6 Urheberrechtsschutz

  1. Der Auftragnehmer ist Urheber aller von ihm erbrachten Leistungen. 
  2. Der Auftraggeber darf Ausarbeitungen mit allen Anlagen und Berechnungen nur nutzen, soweit die Nutzungsrechte einzeln bezeichnet werden. Fehlt eine solche ausdrückliche Bezeichnung, so bestimmt sich die Reichweite der Rechteeinräumung anhand des zugrunde gelegten Vertragszwecks. Jede darüber hinausgehende Nutzung ist untersagt. 
  3. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist unzulässig, wenn der Auftragnehmer nicht seine Einwilligung dazu abgegeben hat oder sich die Nutzungsberechtigung konkret aus dem Vertragszweck ergibt. Gleiches gilt für eine Bearbeitung oder Umgestaltung beziehungsweise eine auszugsweise Verwendung.
  4. Die Veröffentlichung von Ausarbeitungen bedarf in allen Fällen der Einwilligung des Auftragnehmers.


§ 7 Vergütung und Zahlung

  1. Der Auftragnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung.
  2. Die Höhe der Vergütung wird im Auftrag festgelegt. Geschieht das nicht, gilt der marktübliche Honorarsatz für Sachverständige des betreffenden Sachgebietes.
  3. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in dem Vergütungssatz eingeschlossen, sie wird gesondert ausgewiesen.
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder während der Auftragsbearbeitung Abschlagszahlungen (Vorschüsse) zu verlangen.
  5. Die Vergütung wird mit Vollendung der Leistung und 14 Tage nach Eingang der Rechnung beim Auftraggeber fällig. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 8 Kündigung

  1. Jede Partei kann den Vertrag nur aus wichtigem Grunde kündigen. 
  2. Die Kündigung nach Ziffer 1 hat unter Angabe der Kündigungsgründe schriftlich zu erfolgen.
  3. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag aus wichtigem Grunde, so kann der Auftragnehmer eine anteilige Vergütung nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen.

§ 9 Haftung, Sachmangelhaftung, Gewährleistung

  1. Der Auftragnehmer haftet nur dann, wenn er oder seine Erfüllungsgehilfen die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Alle darüber hinaus gehenden Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen. 
  2. Von Ziffer 1 ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Ebenfalls ausgenommen sind die Ansprüche wegen der Verletzung von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie Ersatzansprüche wegen Verzugsschäden. Insoweit haftet der Auftragnehmer für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel gegenüber dem Auftragnehmer innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnisnahme schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Dies gilt nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde. 
  4. Die Haftung gegenüber im Vertrag namentlich nicht aufgeführten Dritten ist ausdrücklich ausgeschlossen.


§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand ,Schlussbestimmungen

  1. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag Nürnberg.
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Nürnberg. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieser Vereinbarung.
  4. Sind einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam, wird davon die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen soll dann die gesetzliche Regelung gelten, die dem gewollten Zweck in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Beide Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch solche zweckentsprechenden Bestimmungen zu ersetzen.
  5. Die Solare Dienstleistungen GbR behält sich das Recht vor die allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen. Eine Änderung der AGB ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Diese können jederzeit angefordert oder auf folgender Internetseite eingesehen werden: www.dgs-franken-gutachter.de